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Basis- bzw. Rürup-Rente zur Altersvorsorge
Die Altersvorsorge wird für viele Menschen zunehmend wichtiger. Steigende Lebenserwartung, höhere Kosten durch Inflation und damit auch weniger Leistungen durch gesetzliche Renten-Absicherung. Grund genug sich selbst zu kümmern.
Rürup-Rente: Was ist das überhaupt?
Die Rürup-Rente, eigentlich Basisrente genannt, ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Benannt ist sie nach dem Wirtschaftswissenschaftler und ehemaligen „Wirtschaftsweisen“ Bert Rürup, der sie 2005 im Zuge der Rentenreform entwickelte. Sie soll jenen, die keinen Anspruch auf die Zulagen der Riester-Rente haben, die Möglichkeit einer staatliche geförderten Altersvorsorge bieten.
Das Prinzip der Rürup-Rente ist einfach:
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Sie zahlen einen regelmäßigen Beitrag in die Basisrente ein.
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Diese Beiträge können Sie bis zur Höhe von 25.639 Euro von der Steuer absetzen, Ehepaare sogar doppelt so viel.
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Sie entscheiden, wie das Geld angelegt wird.
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Gehen Sie in den Ruhestand, erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rente.
Wer braucht eine Rürup-Rente und warum?
Die Rürup-Rente ist besonders wichtig für Selbstständige, die nicht über die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert sind, aber auch für Gutverdiener mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Bei ihnen ist die Versorgungslücke im Alter besonders groß. Es gibt jedoch keine Zugangsvoraussetzung, so dass theoretisch jeder einen Rürup-Vertrag abschließen kann.
Selbstständige sind oft überhaupt nicht abgesichert
Viele Selbstständige und Freiberufler unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet, sie müssen keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichten, entsprechend bekommen sie im Alter aber auch keine Leistung ausgezahlt.
Einige Berufsgruppen wie Ärzte, Juristen und Architekten haben ihre eigenen Versorgungswerke, in die sie Beiträge entrichten und die ihnen im Alter eine Rente auszahlen. Manche anderen, wie Handwerker, Pflegende, Künstler oder Hebammen, unterliegen hingegen tatsächlich der Versicherungspflicht. Aber das Gros der Selbstständigen, die Gastronomen, Gründerinnen und Unternehmer, sind im Alter nicht abgesichert und müssen mit entsprechend hohen Summen für den Ruhestand vorsorgen.
Gehören Sie einer dieser Gruppen an, können Sie sich zwar freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern lassen und zahlen in diesem Fall monatlich oder jährlich einen gehaltsabhängigen Beitrag zur Rentenversicherung, für den Sie im Alter eine entsprechende Rente erhalten. Allerdings ist das für die allermeisten nicht sehr attraktiv, da die Leistungen aus der gesetzlichen Rente allein nicht ausreichen und Teile Ihres Einkommens nicht abgesichert sind, wenn Ihr Einkommen über der BBG liegt.
Für Selbstständige ist die Rürup-Rente deshalb besonders attraktiv, denn jeder angelegte Euro wird am Kapitalmarkt investiert, erwirtschaftet eine Rendite und wird Ihnen am Ende als lebenslange Rente ausgezahlt. Zudem können Sie jährlich sehr hohe Summen einzahlen, die Sie bei Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen können.
Besteuerung in der Auszahlungsphase
Bei der Rürup–Rente müssen Sie das, was Sie in der Rentenphase ausbezahlt bekommen versteuern – je nach Jahr des Renteneintritts liegt der steuerpflichtige Anteil zwischen 82 % (2022) und 100 % (2040) – Der prozentuale Satz nimmt bis zum Jahr 2040 jedes Jahr um 1 % zu.
