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Betriebliche Altersvorsorge
Warum eine betriebliche Altersvorsorge praktisch und sinnvoll ist
Wie der Name bereits verrät, ist die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, an einen Betrieb gebunden und wird deshalb auch als Betriebsrente bezeichnet. Bei der bAV handelt es sich um eine klassische oder fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung. Mit der bAV können Sie für Ihren Ruhestand vorsorgen und sich somit eine zusätzliche Rente aufbauen.
Es gibt verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Als Vertragspartner entscheidet Ihr Arbeitgeber, welche Form am besten zu den betriebsindividuellen Bedürfnissen passt.
Da die Beiträge direkt vom Bruttolohn abgezogen werden, sparen Sie bei Steuern und Sozialabgaben.
Vorteile für Arbeitnehmer
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Die Vorteile, die eine arbeitgeberfinanzierte bAV hat, liegen auf der Hand. Aber auch eine bAV, die allein von Ihnen gezahlt wird, kann sich lohnen, denn:
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Beiträge zur Altersversorgung werden direkt vom Bruttogehalt gezahlt. Durch die nachgelagerte Besteuerung wird dein übriges Gehalt erst nach Abzug der Versicherungsbeiträge versteuert. So zahlst du zwar zu 100 Prozent Beiträge ein, aber verzichtest netto nur auf rund 50 Prozent, je nach Steuerklasse.
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Beiträge sind bis 282 Euro pro Monat (Stand 2022) steuer- und sozialabgabenfrei.
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Dein Arbeitgeber muss Ihren Beitrag zu mindestens 15 Prozent bezuschussen, wenn Ihr Vertrag nach dem 1.1.2019 geschlossen wurde (für bestehende Verträge gilt das ab 2022).
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Die Summe Ihrer Beiträge ist Ihnen garantiert. Selbst wenn das angesparte Geld keinen Gewinn macht, können Sie nichts verlieren.
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Sie müssen sich um nichts kümmern. Ihr Arbeitgeber regelt alles für Sie.
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Mit Eintritt in den Ruhestand erhalten Sie eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalzahlung.
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In vielen Verträgen sind Ihre Hinterbliebenen mit abgesichert – für den Fall, dass Sie vor Eintritt in den Ruhestand sterben.
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Bekommen Sie statt einer Rente eine Einmalauszahlung, können Sie das Geld vererben.
Vorteile für Arbeitgeber
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Auch der Arbeitgeber profitiert von einer Beteiligung an der bAV seiner Arbeitnehmer. Übernimmt er die Beiträge, kann er sie als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dadurch mindert sich die Steuerlast des Arbeitgebers. Außerdem ist eine betriebliche Altersvorsorge ein wertvoller Benefit, um Mitarbeiter enger ans Unternehmen zu binden.
